Werde ein Teil vom NCC!

Mitglied werden

Du willst die Nastätter Fastnacht mitgestalten?

Ob Garde, Jugend oder Helferteam – beim Nastätter Carneval Club e.V. ist jede:r herzlich willkommen!

Fülle einfach unser Online-Formular aus oder lade dir das PDF herunter und sende es per E-Mail zurück.
Wir freuen uns auf dich und dein Engagement – Helau!

    Online Mitgliedschaftsantrag

    Hiermit trete ich dem Nastätter Carneval Club e.V. bei

    Die genaue Auflistung der Beiträge, Zusatzvereinbarung für Mitglieder im Ballett und Beitragsbefreiung/-minderung (gemäß § 16 IV. und § 16. VI. der Gesch. Ordnung) findest du über dem Formular verlinkt

    Ansprechpartner:in für Fragen zur Mitgliedschaft:

    Anmelder

    Lebenspartner:in

    Minderjährige Kinder
    1. Mitglied

    Ein weiteres Mitglied hinzufügen

    2. Mitglied

    Ein weiteres Mitglied hinzufügen

    3. Mitglied

    Ein weiteres Mitglied hinzufügen

    4. Mitglied

    Erteilung der Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat)

    Zahlungsweise

    SEPA-Lastschriftmandat erteilen

    Datenschutz & Zustimmung

    Mit Stern* markierte Felder sind Pflichtfelder.

    Beiträge

    Beitragsarten:

    Familienbeitrag: 50 €/Jahr

    (Familienbeitragsberechtigt sind alle Ehepaare, rechtlich der Ehe gleichgestellte Lebensformen mit und ohne im Haushalt angemeldete minderjährige Kinder).

    Beitrag „Alleinerziehend“: 35 €/Jahr

    (incl. aller im Haushalt angemeldeten minderjährigen Kinder für den Zeitraum bis eine Alleinstellung wieder vorliegt).

    Einzelbeitrag „Erwachsener“: 30 €/Jahr (ab dem 18. Lebensjahr).

    Einzelbeitrag „vermindert / minderjährig“ : 12 €/Jahr bis zum 18. Lebensjahr

    (ab dem 18. Lj. als Schüler, Student oder Auszubildender – bei Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung/Nachweis)

    Sonderbeiträge:

    Ehemalige Bienenkönigin:  18 €/Jahr

    Gardemitglieder: 72 €/Jahr

    Dieser Garde-Sonderbeitrag wird zusätzlich zum jeweiligen Vereinsbeitrag (a-e) erhoben.

    Eine Kostümpauschale von 30 € ist einmalig bei Eintritt zu zahlen.

    ————–

    Der Einzugs- bzw. Rechnungsbetrag erfolgt zusammenhängend als ein Betrag aus f +(a-e)

    Hinweis: Erfolgt ein Vereinseintritt innerhalb des Geschäftsjahres, so wird der Beitrag anteilig für die Restmonate des laufenden Geschäftsjahres berechnet. Die Kostümpauschale ( Punkt fa) ist hiervon ausgenommen.